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Barrierefreiheit
Informationen zur Barrierefreiheit können der auf dieser Website bereitgestellten Erklärung zur Barrierefreiheit entnommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegebenenfalls noch bestehende Barrieren zu melden.

Informationsfreiheitsgesetz
Für die Behörden des Bundes gilt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Danach hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen voraussetzungslosen, wenn auch nicht ausnahmslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Bundes.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes sowie in der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Download-Hilfe für PDF-Anlagen
Zum Betrachten oder Ausdrucken von Dateien im Portable Document Format (PDF) benötigen Sie einen PDF-Reader. PDF-Reader sind für alle großen Systemplattformen erhältlich. Wenn ein PDF-Reader installiert ist, können Sie sich die PDF-Dokumente direkt anschauen, indem Sie auf das Symbol der Dateianlage klicken.
Wenn Sie das PDF-Dokument auf Ihrer Festplatte speichern wollen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf Download (bei Windows) bzw. halten Sie die Taste lange gedrückt (bei Macintosh) und wählen Sie aus dem Kontextmenü "Ziel/Verknüpfung speichern unter ...". Geben Sie das Laufwerk und den Ordner auf Ihrem PC an, auf dem Sie die Datei speichern wollen.

Suchen im Angebot
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz bietet Ihnen eine umfassende Suchfunktion über das gesamte Angebot des Internet-Auftritts. Sie können die Seiten nach beliebigen Begriffen durchsuchen. Hierzu verwenden Sie bitte die Schnellsuche am Kopf der Seite (Bestandteil der sogenannten Servicenavigation). Eine Suche innerhalb ausgewählter Publikationsarten - zum Beispiel in Meldungen und Publikationen - finden Sie am Kopf der jeweiligen Liste.

Drucken von Dokumenten
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