Größere Anbieter von für Kinder und Jugendliche relevanten Diensten müssen angemessene und wirksame Vorsorgemaßnahmen treffen, um diese effektiv zu schützen und ihnen eine sichere digitale Teilhabe zu gewährleisten. Die BzKJ überprüft die Umsetzung, die konkrete Ausgestaltung und die Angemessenheit der von Diensteanbietern zu treffenden Maßnahmen und deren Bestellung von inländischen Empfangsbevollmächtigen.