Die ZUKUNFTSWERKSTATT – Kinder- und Jugendmedienschutz vom Kind aus gedacht!

Finger mit Strichmännchen und Sprechblasen
© Adobe Stock / alphaspirit

"Digitales Aufwachsen. Vom Kind aus denken. Zukunftssicher handeln."
Kinder- und jugendpolitischer Strategieprozess


„Gesellschaft findet in einer zunehmend digitalen und vernetzten Welt statt. Insbesondere die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen sind durch die Bedingungen, die die Digitalisierung vorgibt, geprägt. Spätestens der Einzug des Web 2.0 führte zu einem Paradigmenwechsel und nicht zuletzt zu einer neuen Qualität von Risiken für ein gutes Aufwachsen mit Medien.

Phänomene wie Cybermobbing, Grooming und Hate-Speech, aber auch Big Data, digitale Informationskanäle und Social Media sowie die zukünftige Entwicklung virtueller Realitäten sind der Maßstab für die aktuellen, insbesondere aber auch zukünftigen Anforderungen an einen wirkungsvollen Jugendmedienschutz.

Die besonderen Anforderungen liegen dabei im Spannungsfeld zwischen Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Abschirmen vor diesen Risiken und der Ermöglichung von Teilhabe durch Befähigung. Jugendmedienschutz in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft kann Kindern und Jugendlichen keine abschließende Sicherheit geben. Jugendmedienschutz kann jedoch gleichwohl verantwortungsvoll und damit zukunftsfähig gestaltet werden, indem eine zielgruppenorientierte Gesamtstrategie zugrunde gelegt wird, die entsprechend der Vielschichtigkeit der Risiken und Gefährdungslagen ein ebenso vielschichtiges intelligentes Risikomanagement garantiert. Dies erfordert die Bündelung bewährter, wie auch neu zu entwickelnder Lösungsansätze, die notwendigerweise regulatorische, technische und pädagogische Instrumente vorsehen. Dies wiederum kann nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeit durch eine konzertierte Aktion aller relevanten Akteure gewährleistet werden.“

Diese Analyse steht der am 18. Juli 2017 zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geschlossenen Zielvereinbarung (PDF: nicht barrierefrei) voran.

Die Herausforderungen der Digitalisierung an den Kinder- und Jugendmedienschutz fordern ein neues Verständnis sowohl von Gefährdungen als auch von der Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Teilhabe und Förderung beim Aufwachsen mit digitalen Medien.

Zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes hat die Zielvereinbarung deshalb die Koordination eines kinder- und jugendpolitischen Strategieprozesses mit den Akteuren des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorgesehen.

Ziel ist die permanente Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes im Sinne eines intelligenten Chancen- und Risikomanagements.

Die programmatische Entwicklung dieses Ansatzes ist im Beitrag „Zukunftswerkstatt zur Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes bei der BPjM (PDF: nicht barrierefrei)“ in der Ausgabe KJug, 63. Jg., S. 45-49 (02/2018) ausführlich dargestellt. Weitere Informationen unter https://www.bag-jugendschutz.de/.


Gesetzgeber verstetigt das Konzept der ZUKUNFTSWERKSTATT

Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes am 1. Mai 2021 hat das mit der ZUKUNFTSWERKSTATT bereits eingeschlagene konzeptionelle Vorgehen eine ausdrückliche gesetzliche parlamentarische Bestätigung erfahren.

So besagt § 17a Absatz 2 Nummer 1 JuSchG:

„Die Bundeszentrale fördert durch geeignete Maßnahmen die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Hierzu gehören insbesondere

1. die Förderung einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Koordinierung einer Gesamtstrategie zur Verwirklichung der Schutzziele des § 10a (…).“

§ 10a JuSchG beschreibt die Schutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes wie folgt:

„Zum Schutz im Bereich der Medien gehören

1. der Schutz vor Medien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (entwicklungsbeeinträchtigende Medien),

2. der Schutz vor Medien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden (jugendgefährdende Medien),

3. der Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung und

4. die Förderung von Orientierung für Kinder, Jugendliche, personensorgeberechtigte Personen sowie pädagogische Fachkräfte bei der Mediennutzung und Medienerziehung; die Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.“

Der Gesetzgeber sieht ausweislich der Gesetzesbegründung zur Umsetzung der Aufgabe aus § 17a Absatz 2 Nummer 1 JuSchG zunächst die

„Verankerung eines kontinuierlichen Forums für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes unter Einbeziehung aller relevanten Akteure – insbesondere der Länderstrukturen des Kinder- und Jugendmedienschutzes (Landesmedienanstalten, KJM sowie Oberste Landesjugendbehörden), der öffentlich-rechtlichen und privaten Medienanbieter, der Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Wissenschaft“ (BT-Drs. 19/24909, S. 51)

als erforderlich an und verweist diesbezüglich auf die Arbeit der ZUKUNFTSWERKSTATT.


Die ZUKUNFTSWERKSTATT – das Konzept

Die ZUKUNFTSWERKSTATT ist dem Leitgedanken verpflichtet, dass ein zukunftsfähiger Kinder- und Jugendmedienschutz vom Kind aus gedacht werden muss und nicht vom Medium, bzw. dessen Verbreitungsweg aus.
Die BzKJ richtet die ZUKUNFTSWERKSTATT deshalb konsequent an den in der VN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechten von Kindern auf Schutz, Befähigung und Teilhabe aus. Schutz, Befähigung und Teilhabe bestimmen ganz selbstverständlich auch die Rechte von Kindern im digitalen Raum.
Der Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe entsteht keineswegs aus isoliert zu betrachtenden Rechten, vielmehr stehen diese in ausgeprägter Wechselwirkung.
Deshalb kommt es in der ZUKUNFTSWERKSTATT darauf an, die verschiedenen Perspektiven, die für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit Medien besonders relevant sind, zusammenzuführen und miteinander zu vernetzen. Dies betrifft insbesondere Jugendschutz und Jugendhilfe, aber genauso Medienaufsicht, Anbieter, die vielfältige medienpädagogische Praxis, Wissenschaft sowie Kinder, Jugendliche und ihre Eltern.

In unterschiedlichen Formaten und an der jeweils benötigten fachlichen Expertise ausgerichtet werden die Beteiligten der Verantwortungsgemeinschaft für ein gutes Aufwachsen mit Medien zusammengebracht, um gemeinsam die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in Bezug auf digitale Mediennutzung zu verwirklichen.

Die Flexibilität der Formate ermöglicht eine zielgenaue und bedarfsgerechte Aufarbeitung der jeweiligen Fragestellungen.

Der Prozess ist in drei Phasen strukturiert:

  • Die Gefährdungserhebung;
  • Die Gefährdungsanalyse;
  • Die Gefährdungsbegegnung.

Der Dynamik der Digitalisierung und damit einhergehend den Anforderungen an den Kinder- und Jugendmedienschutz entsprechend, können diese Phasen nicht isoliert betrachtet und abgeschlossen werden. Vielmehr greifen diese ineinander und sind kontinuierlich zu bearbeiten und zu aktualisieren.

Die ZUKUNFTSWERKSTATT die Umsetzung

2018

Mit der Auftaktveranstaltung (PDF: nicht barrierefrei) im Herbst 2018 und der nachfolgenden Erarbeitung des Gefährdungsatlas wurde ein erster Aufschlag zur Gefährdungserhebung erarbeitet.

2019

Anknüpfend an die im Gefährdungsatlas beschriebenen Medienphänomene und die damit einhergehenden vielfältigen Integritätsgefährdungen für Kinder und Jugendliche bildeten im Jahr 2019 – entlang der fachlichen und jugendpolitischen Relevanz – die folgenden Themenschwerpunkte den weiteren Bearbeitungsrahmen:

  • Unbeschwerte Teilhabe an digitaler Kommunikation;
  • Sexuelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel;
  • Identität und Datensouveränität angesichts der Digitalisierung.

Alle drei Themen wurden und werden dabei im Spannungsverhältnis der Teilhaberechte von Kindern und Jugendlichen versus den Gefährdungen der Integrität im Internet bearbeitet.

In drei ExpertInnen-Workshops wurden hinsichtlich der jeweiligen Schwerpunktthemen folgende Fragestellungen bearbeitet:

  • Sozialethische Grundlagen: Welche Erziehungs- und Sozialisationsziele bestehen hinsichtlich des jeweiligen Themenschwerpunktes?
  • Praxis-Check Gefährdungsanalyse: Welche im Gefährdungsatlas dargestellten Medienphänomene und Gefährdungen bedürfen prioritär einer Vertiefung bzw. Berücksichtigung im weiteren Analyseprozess?
  • Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie -konzepte: Welche Lücken und Verbesserungsbedarfe bestehen in vorhandenen Konzepten sowie bei praktizierten Maßnahmen und welche Visionen für neue Ansätze gibt es?

Die Ergebnisse aus den Workshops finden Einzug in die zweite Auflage des Gefährdungsatlas.

2020

Die im Jahr 2020 begonnene Corona-Pandemie machte eine Umstellung der ZUKUNFTSWERKSTATT in ein digitales Format erforderlich, das gemeinsam mit dem JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis entwickelt wurde.

Mit der mehrtägigen Online-Veranstaltung „ZUKUNFTSWERKSTATT digital – Technische Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen in der pädagogischen Anwendung: Ein Dialog über Bedarf und Praxis“ (PDF: nicht barrierefrei) startete im Zeitraum vom 25.11.2020 bis 01.12.2020 der Dialog zwischen Anbietern und der medienpädagogischen und kinderrechtlich ausgerichteten Praxis im Rahmen der ZUKUNFTSWERKSTATT.

Mit der Online-Veranstaltung wurde der im Rahmen der bisherigen Workshops der ZUKUNFTSWERKSTATT angezeigte Vertiefungsbedarf hinsichtlich folgender Schwerpunkte in einem organisierten Austausch aufgegriffen:

  • Möglichkeiten von technischen Schutz- und Unterstützungsfunktionen;
  • Unterstützung medienpädagogischen Arbeitens;
  • Anbieterverantwortung: Maßnahmen der Anbietervorsorge.

Die Online-Veranstaltung wurde als zweiteiliges Digitalformat konzipiert. Im ersten Veranstaltungsteil wurden in dem für die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer über mehrere Tage freigeschalteten ZUKUNFTSWERKSTATT-Blog Hintergrundinformationen zu technischen Schutz- und Unterstützungsfunktionen sowie zur Anerkennungspraxis auf der Grundlage des gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes vermittelt, Bedarfsanzeigen aus diversen Perspektiven geäußert und bestehende Maßnahmen verschiedener Anbieter vorgestellt.

In der hieran anschließenden Live-Videokonferenz am 01.12.2020 kam es zu einem strukturierten Anbieterdialog und offenen Expertinnen- bzw. Experten-Diskurs. An dem moderierten und im Rahmen der ZUKUNFTSWERKSTATT ersten diskursiven Austausch zwischen Microsoft, Google und dem JusProg e. V. sowie den Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medienpädagogik, Kinderrechte, Jugendschutz und Jugendhilfe konnten sich die zugeschalteten Veranstaltungsteilnehmenden mit direkten Wortmeldungen und/oder Textbeiträgen im konferenzeigenen Chat beteiligen und aktiv mitdiskutieren.

2021

Die Arbeit im Jahr 2021 steht im Zeichen der neuen gesetzlichen Grundlagen. Diese setzen den die Arbeit der ZUKUNFTSWERKSTATT prägenden kinderrechtlich ausgerichteten Paradigmenwechsel im Kinder- und Jugendmedienschutz konsequent fort. Neben der Koordinierung einer Gesamtstrategie zur Verwirklichung der Schutzziele des Jugendschutzgesetzes sowie zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes umfasst der gesetzliche Auftrag der BzKJ seit dem 1. Mai 2021 auch die Rechtsdurchsetzung in Bezug auf Anbietervorsorgemaßnahmen (vgl. §§ 17a, 24a JuSchG) sowie die Durchführung von Fördermaßnahmen gemäß § 17a Absatz 4 JuSchG mit Blick auf kindgerechte Zugänge zum Internet.

Die ZUKUNFTSWERKSTATT wird einen zentralen Diskurs- und Entwicklungsraum zur Ausgestaltung des erweiterten gesetzlichen Auftrags darstellen. Die weiteren Arbeitsschritte werden derzeit an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Kontakt

Fragen und Anregungen zur ZUKUNFTSWERKSTATT können über zukunftswerkstatt@bzkj.bund.de erfolgen.