Wie läuft ein Indizierungsverfahren ab?

Innerhalb der Bundeszentrale (BzKJ) ist die Prüfstelle für die Durchführung der Indizierungsverfahren zuständig. Ein Verfahren der Prüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.

Beschreibung des Ablaufs des Indizierungsverfahrens.

Hier finden Sie die Formulare für Anträge und Anregungen. Außerdem steht hier, wer antrags- und anregungsberechtigt ist.

Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien entscheidet durch das 12er-Gremium oder durch das 3er-Gremium, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens vorliegen.

Das Jugendschutzgesetz verpflichtet die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die Liste jugendgefährdender Medien zu führen.