Für Broschüren erteilt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf Anfrage eine Nachdruckgenehmigung.
Dazu stellt die BPjM die Druckvorlage in Form einer pdf-Datei zur Verfügung. Die Nachdrucke können mit dem Vermerk "Verteilt durch..." versehen werden. Um sicherzustellen, dass nur aktuelle Textausgaben zur Verteilung gelangen, gilt die Nachdruckgenehmigung jeweils nur für eine Druckauflage mit einer abzustimmenden Stückzahl sowie für den vor Drucklegung zu verabredenden Verteilzeitraum.
Nachdruckgenehmigung:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Postfach 140165
D 53056 Bonn
T +49(0)228 962103-0
F +49(0)228 379014
E-Mail: info@bpjm.bund.de