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Titelbild der Rubrik: Gesetzlicher Jugendmedienschutz

Inhaltsbereich

Gesetzlicher Jugendmedienschutz

Wann ist ein Medieninhalt jugendgefährdend und welche Maßnahmen ergreifen staatliche und andere Institutionen, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit derartigen Inhalten konfrontiert werden?

Hier erhalten Sie Informationen zur Indizierungs- und Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Diese werden ergänzt durch Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung im Bereich des Jugendmedienschutzes sowie durch Kurzdarstellungen der Arbeitsweisen von anderen Behörden und Einrichtungen, die ebenfalls im Jugendmedienschutz tätig sind.

Ebenso finden Sie auf diesen Seiten die gesetzlichen Grundlagen des Jugendmedienschutzes sowie aktuelle Beiträge aus verschiedenen Themenbereichen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes.



Verbot jugendpornographischer Schriften seit 05. November 2008 in Kraft

Am 5. November 2008 ist das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie in Kraft getreten. Es untersagt unter anderem die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz jugendpornographischer Schriften.


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Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes seit 1. Juli 2008 in Kraft

Zum 1. Juli 2008 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten. Es verbessert ab sofort den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 13. Juni 2008 zugestimmt.


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Logo zum 'BPjM-Modul'

Logo kennzeichnet die Anwendung des BPjM-Moduls in Filterprogrammen und Suchmaschinen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ermöglichen mit einem Logo die Kennzeichnung von Filterprogrammen, deren Hersteller das so genannte BPjM-Modul kostenfrei erhalten und zur Filterung nutzen.


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Bildausschnitt vom aktuellen Titelblatt des BPjM-Aktuell

"Pro-Anorexie-Internet-Angebote" und deren Bewertung durch das BPjM-12er-Gremium

Das 12er-Grmium der Bundesprüfstelle war durch einen Antrag der Kommission für Jugendmedienschutz berufen, über ein "Pro-Anorexie-Angebot" zu entscheiden.


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Bildausschnitt vom aktuellen Titelblatt des BPjM-Aktuell

CD "Bis das der Tod uns scheidet"

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert CD der Gruppe "Koma Kolonne".


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