Das 12er-Grmium der Bundesprüfstelle war durch einen Antrag der Kommission für Jugendmedienschutz berufen, über ein "Pro-Anorexie-Angebot" zu entscheiden.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung war das zur Indizierung beantragte Internetangebot nicht mehr abrufbar. Da die Entscheidung zu diesem Thema eine Erweiterung der Spruchpraxis darstellt und die BPjM hier eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für notwendig erachtet, wird an dieser Stelle die inhaltliche Einschätzung des 12er-Gremiums wiedergegeben.