Titelbild der Rubrik: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

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Logo kennzeichnet die Anwendung des BPjM-Moduls in Filterprogrammen und Suchmaschinen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ermöglichen mit einem Logo die Kennzeichnung von Filterprogrammen, deren Hersteller das so genannte BPjM-Modul kostenfrei erhalten und zur Filterung nutzen.

Damit haben die Hersteller nutzerautonomer Filtersoftware, die das BPjM-Modul verwenden, die Möglichkeit, ihre Produkte mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen und so klar zu kennzeichnen, dass die von der BPjM in einem gesetzlich geregelten Verfahren indizierten jugendgefährdenden Online-Angebote nach Aktivierung entsprechender Filteroptionen für Kinder und Jugendliche unzugänglich bleiben.

Das BPjM-Modul wurde von der Bundesprüfstelle in Kooperation mit der FSM entwickelt und ist neben der Anwendung in Filterprogrammen auch ein wesentlicher Bestandteil der Selbstverpflichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Suchmaschinenanbieter, die unter dem Dach der FSM angesiedelt ist. Die Einbindung des Moduls verhindert, dass URLs indizierter Internetangebote in den Suchergebnissen der beteiligten Suchmaschinen aufgelistet werden.

Über die FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.(FSM) ist ein eingetragener Verein, der sich in erster Linie dem Jugendmedienschutz widmet. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien sowie die Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Die FSM ist als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag anerkannt und hat dadurch ehemals öffentliche Aufsichtsaufgaben im Internet für ihre Mitglieder übertragen bekommen.

Über die BPjM

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Sie ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgeordnet. Die BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedienschutz bzw. auf Anregung anderer Behörden oder anerkannter Träger der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein. Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Weitere Informationen zur BPjM, FSM und zum BPjM-Modul
www.fsm.de
www.bundespruefstelle.de

Kontakt
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM);
Spreeufer 5, 10178 Berlin;
Maja Winter, Tel.: 030 240484-30, Mail: winter@fsm.de



Logo zum 'BPjM-Modul'

Anlagen

Grafik: Symbol für Dokumenttyp PDF Das "BPjM - Modul" (.pdf, 64,9 KB)