Ein Überblick.
Aufgaben der BPjM sind die Indizierung jugendgefährdender Medien auf Antrag oder Anregung ("gesetzlicher Jugendmedienschutz") sowie die Förderung wertorientierter Medienerziehung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes ("Jugendmedienschutz: Medienerziehung").
"Gesetzlicher Jugendmedienschutz": Indizierung jugendgefährdender Medien
Die BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedienschutz bzw. auf Anregung von anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein (Indizierung). Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
Gesetzliche Arbeitsgrundlagen:
Tatbestand der Jugendgefährdung:
Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind als jugendgefährdend zu bewerten. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.
Entscheidungsgremien:
Die Bundesprüfstelle entscheidet durch das 12er-Gremium, in Fällen offensichtlicher Jugendgefährdung durch das 3er-Gremium. Bei allen Entscheidungen der Gremien sind die verschiedenen Gruppen unserer pluralistischen Gesellschaft vertreten.
"Jugendmedienschutz: Medienerziehung": Pädagogische Angebote der BPjM
Die Bundesprüfstelle informiert Eltern und Erziehende, aber auch alle anderen interessierten Bürgerinnen und Bürger über Inhalte und Regelungen des Jugendmedienschutzes.
Die pädagogischen Fachkräfte der Bundesprüfstelle unterstützen Erziehende aber auch dort, wo Medienerziehung über die Orientierung an Indizierungen und Alterskennzeichnungen hinausgeht und helfen ihnen somit, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und zu stärken. Sie vermitteln ihnen Impulse für eine Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen, die auf eine inhaltlich und quantitativ ausgewogene wie auch kritische Mediennutzung abzielt.
So bietet die Rubrik Jugendmedienschutz: Medienerziehung auf der Website der BPjM unter anderem ausführliche Tipps zur Medienerziehung, Rat bei Problemen mit der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen, Medienempfehlungen und Wissenswertes zu Chancen und Risiken von Medien.
Juristische und pädagogische Fachkräfte der BPjM bieten auf Messen, Tagungen und in Vorträgen Multiplikatoren und Fachleuten aus Pädagogik, Jugendschutz und Prävention Informationen zu Fragen aus den Themenfeldern Jugendmedienschutz, Medienkompetenz und Medienpädagogik.
Services der BPjM
| Gesetzlicher Jugendmedienschutz
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Jugendmedienschutz: Medienerziehung
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Je nach Aufgabenbereich werden Schwerpunkte entweder bei juristischen oder bei pädagogischen Inhalten gesetzt.
Kontakt
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Rochusstraße 10 - D 53123 Bonn
Postfach 140165 - D 53056 Bonn
T +49(0)228 9621030 - F +49(0)228 379014
E-Mail: info@bpjm.bund.de
Internet: www.bundespruefstelle.de
| Die Bundesprüfstelle stellt sich vor (.pdf, 73,1 KB) |
| Broschüre "Jugendmedienschutz - Aufgaben und Arbeitsweise der BPjM" (.pdf, 400,3 KB) |