Titelbild der Rubrik: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

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CD "Liebe ist für alle da" der Gruppe "Rammstein" aus der Liste gestrichen

Mit Beschluss vom 31.5.2010 hat das Verwaltungsgericht Köln (Az. 22 L 1899/09) die aufschiebende Wirkung der gegen die Indizierung der CD "Liebe ist für alle da" der Gruppe "Rammstein" erhobenen Klage angeordnet. Die Bundesprüfstelle hat deshalb die CD mit Entscheidung Nr. A 117/10 vom 1.6.2010 aus der Liste gestrichen. Die Bekanntgabe der Listenstreichung erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 82 vom 8.6.2010.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte die CD mit Entscheidung Nr. 5682 vom 5.11.2009, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 170 vom 11.11.2009, indiziert, weil das Zwölfergremium das darauf enthaltene Lied "Ich tu dir weh" sowie eine Abbildung im Booklet als eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt und damit als jugendgefährdend eingestuft hatte. In der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz hatte das Gremium dem Jugendschutz das größere Gewicht zugemessen und deshalb eine Aufnahme der CD in die Liste der jugendgefährdenden Medien verfügt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, weil sowohl im Hinblick auf die Jugendgefährdung Zweifel an der Auslegung der Bundesprüfstelle bestünden als auch der Abwägungsprozess zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz nach Auffassung des Gerichts eher zu Gunsten der Kunstfreiheit ausfalle.

Da es sich hier um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, wird die Bundesprüfstelle das Gerichtsverfahren fortführen.