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Fr 27.03.2009
Redebeitrag zum Thema "Medien und 'sexuelle Verwahrlosung'", Staatsanwalt Thomas Schulz-Spirohn, Berlin
Meine Ausführungen beschäftigen sich nicht nur mit dem sogenannten "Porno-Rap", sondern auch mit dem "Horror- oder Gewalt-Rap", weil es zum Teil um die gleichen Künstler, dieselben Aufnahmen geht und sich die Inhalte überschneiden (so ist "Gewaltpornografie" i. S. d. § 184a StGB Gegenstand vieler Strafverfahren).
Schließlich sind beide Erscheinungsformen gleichbedeutend für die Frage der Jugendgefährdung.
Hip-Hop in der strafrechtlichen Praxis
oder
Was hat ein Staatsanwalt mit Hip-Hop zu tun?
Den vollständigen Redebeitrag finden Sie in nebenstehender PDF



