Fr 27.03.2009
Onlinespiele aus rechtlicher und pädagogischer Sicht
Gefährdungspotentiale, Handlungsbedarf
Moderation:
Herr Wolfram Hilpert, BPjM
Referentinnen/Referenten:
Frau Lidia Grashof, Ständige Vertreterin der OLjB bei der USK
Frau Martina Mühlberger, KJM
Herr Andreas Koch, Lost in Space, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Die Arbeitsgruppe hatte im Wesentlichen zwei Ziele: Informationsaustausch über das spezifische Gefährdungspotential unter pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Gesichtspunkten und Ermittlung des Handlungsbedarfes zur Verminderung des Gefährdungspotentials von Onlinespielen.
1. Gefährdungspotential von Onlinespielen
Die Vorstellung des Gefährdungspotentials und der gegebenen Ist-Situation in Hinblick auf Onlinespielnutzung und jugendmedienschutzrechtlicher Regelung fand mit Hilfe von drei Impulsreferaten statt.
2. Handlungsbedarf zur Verminderung des Gefährdungspotentials von Onlinespielen
Der gesetzliche Jugendmedienschutz ist im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Für die unterschiedlichen Vertriebswege (Telemedien wie Internet und Trägermedien wie CD und DVD) unterscheiden sich die gesetzlichen Bestimmungen. Doch die Vertriebs- und Verbreitungswege (Vertrieb auf Träger- bzw.Telemedien) sind bei online- aber auch bei offline-nutzbaren Computerspielen immer weniger klar von einander abgrenzbar. Es ist ein fließender Übergang der Vertriebs- und Verbreitungswege festzustellen. Die lebhafte Diskussion in der AG entspann sich vor allem an der Frage, wie der Jugendmedienschutz darauf reagieren soll.
So äußerte sich ein Vertreter der USK dahingehend, dass Alterskennzeichen für Computerspiele unabhängig von Verbreitungswegen vergeben und so einheitliche überschaubare Regelungen im Jugendmedienschutz geschaffen werden sollten. Frau Mühlberger (KJM) führte aus: "Je stärker ein Onlinespiel veränderbar ist – also dynamische Inhalte aufweist – oder kommunikative Dienste spielimmanent sind, desto weniger geeignet erscheint eine starre Altersfreigabe. Es sollten andere Formen von Aufsicht und Kontrolle in Form von Mindestsicherheitsstandards oder freiwillige Kennzeichen z.B. über Freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen Anwendung finden. Das Gesetz sieht bei Internetangeboten Kontrollmechanismen wie technische Zugangskontrollen vor, um zu verhindern, dass entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte für Heranwachsende frei zugänglich im Netz verfügbar sind."
In der Diskussion wurde nicht bestritten, dass Eltern Orientierung wünschen und ein transparentes einheitliches Kennzeichnungssystem dem gerecht werden würde. Offen aber blieb, ob angesichts der Dynamik der Entwicklung ein solches System möglich ist oder ob die Einführung eines solchen Systems den Eltern nicht etwas vorgaukeln würde, was nicht einzuhalten ist.
Europäische Zusammenarbeit und Kommunikation wird als wichtig erachtet, aber die Übernahme von PEGI als verbindliches Kennzeichen wird von keinem der Anwesenden gewünscht.
Diskutiert wurde ebenfalls die Frage, ob bei einer Alterskennzeichnung Sucht fördernde Faktoren Mitberücksichtigung finden könnten. Die Machbarkeit einer solchen Erweiterung der Prüfungskriterien bei der Alterskennzeichnung wurde überwiegend skeptisch beurteilt.
Unabhängig von jugendschutzrechtlichen Fragen können Spielbeschreibungen und pädagogische Empfehlungen von (reinen) Online-Spielen für Eltern wichtige Orientierungshilfen sein. Es wurde beklagt, dass solche Spielbeschreibungen und Empfehlungen auch bei den medienpädagogischen Computerspielportalen wenig zu finden sind.
Angesichts der großen gesellschaftlichen Bedeutung von (Online-)Computerspielen wurde darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, Lehrerinnen und Lehrern einführendes Material und Hilfen zum Thema (Faszination Onlinespiel, extensive Computerspielnutzung und Sucht, Gewalt und Computerspiel etc.) an die Hand zu geben.