Titelbild der Rubrik: Gesetzlicher Jugendmedienschutz

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Ansprechpartner > Computerspiele

Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen

  • Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK)
    Marchlewskistr. 27, 10243 Berlin
    E-Mail: kontakt@usk.de
    Internet: www.usk.de

    Hier steht auch eine Datenbank zur Verfügung, mit deren Hilfe ermittelt werden kann, für welches Alter ein bestimmtes Computerspiel freigegeben ist.

  • Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB)
    E-Mail: staendige.vertreter@usk.de

Alterseinstufung von Spielen, die in stationär aufgestellten Bildschirmspielgeräten angeboten werden

(Fehl-)Verhalten von Gewerbetreibenden

  • Örtliches Jugend-/ Ordnungsamt

Indizierungsvorschläge

Nachfrage, ob ein Computerspiel indiziert ist

  • Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
    Postfach 14 01 65, 53056 Bonn
  • Onlineabfrage bei der BPjM: liste@bundespruefstelle.de