Titelbild der Rubrik: Gesetzlicher Jugendmedienschutz

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Rechtsmittel

Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle sind Verwaltungsakte.

Gegen die Entscheidungen des 12er-Gremiums ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet:

  • Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln
  • Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster
  • Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (Sitz: Leipzig)
  • Bei Grundrechtsverletzung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Sitz: Karlsruhe)

Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums muss vor Beschreitung des Klageweges die Entscheidung des 12er-Gremiums eingeholt werden.

Zusätzlich ist mit dem Jugendschutzgesetz die Möglichkeit für die antragstellende Behörde eröffnet worden, Klage gegen die Bundesprüfstelle zu erheben. Dieser Rechtsweg ist jedoch den Anregungsberechtigten nicht eröffnet.