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Rechtsmittel
Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle sind Verwaltungsakte.
Gegen die Entscheidungen des 12er-Gremiums ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet:
- Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln
- Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster
- Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (Sitz: Leipzig)
- Bei Grundrechtsverletzung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Sitz: Karlsruhe)
Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums muss vor Beschreitung des Klageweges die Entscheidung des 12er-Gremiums eingeholt werden.
Zusätzlich ist mit dem Jugendschutzgesetz die Möglichkeit für die antragstellende Behörde eröffnet worden, Klage gegen die Bundesprüfstelle zu erheben. Dieser Rechtsweg ist jedoch den Anregungsberechtigten nicht eröffnet.

