http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/spruchpraxis,did=33018.html
Inhalt
Indizierungsgründe nach der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle
Unsittlichkeit
Gewaltdarstellungen
Anreizen zum Rassenhass, Verherrlichung der NS-Ideologie
Diskriminierung von Menschen
Verherrlichung/Verharmlosung von Drogenkonsum
Verherrlichung/Verharmlosung von Alkoholmissbrauch
Propagierung/Anleitung zu schwerer körperlicher Selbstschädigung (Verherrlichung von Anorexie, Anleitung zum Selbstmord)
Schwere Jugendgefährdung
© Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien