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Diskriminierung von Menschen
Ein weiteres durch die Spruchpraxis der Gremien entwickeltes Tatbestandsmerkmal für die einfache Jugendgefährdung ist die Diskriminierung von Menschen.
Unter Diskriminierung wird die Benachteiligung von Menschen oder Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von Merkmalen wie soziale Gewohnheiten, sexuelle Neigungen oder Orientierungen, Sprachen, Geschlecht, Behinderung oder äußerlichen Merkmalen verstanden. Sie steht dem Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen.
Beispielsweise sind solche Darstellungen nach der Spruchpraxis jugendgefährdend, die die Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen, extrem übergewichtigen, kleinwüchsigen oder behinderten Menschen zum Inhalt haben.

