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Anträge/Anregungen
Eine Zusammenfassung der Kriterien zur Antragstellung bzw. zur Anregung
Die BPjM ist zuständig für die Beurteilung der Jugendgefährdung im Hinblick auf alle Medien mit Ausnahme des Rundfunks (Fernsehen und Hörfunk). Eine weitere Ausnahme bilden die Filme bzw. Computerspiele, die von der FSK bzw. USK gekennzeichnet wurden, einschließlich des Kennzeichens "keine Jugendfreigabe".
Antrag auf Listenstreichung
Die Möglichkeit der Listenstreichung auf Antrag wird durch § 23 Abs. 4 JuSchG in Verbindung mit § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG eröffnet.
Antrag auf Feststellung der fehlenden Inhaltsgleichheit
Nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 JuSchG unterliegen Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, den Vertriebsbeschränkungen für indizierte Medien, ohne dass es einer eigenständigen Aufnahme in die Liste bedarf.
Kriterien zur Feststellung der (fehlenden) Inhaltsgleichheit
Eine Inhaltsgleichheit im Sinne des JuSchG kann auch dann gegeben sein, wenn das zu prüfende Produkt sich auf die Wiedergabe einzelner Teile eines indizierten Werkes beschränkt.
Antrag/Anregung gemäß § 18 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Nutzen Sie unsere Online-Formulare für Ihren Antrag / Ihre Anregung auf Indizierung gemäß § 18 Abs. 1 Jugendschutzgesetz oder laden Sie unser Papierformular als PDF Dokument herunter
Weitere Informationen
Antrag/Anregung gemäß § 18 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG):

