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Anregung eines Indizierungsverfahrens auch für Schulen möglich!

Während bis zum 01.04.2003 lediglich Jugendämter und -ministerien die Einleitung eines Indizierungsverfahrens beantragen konnten, kommt ein Anregungsrecht nunmehr auch allen anderen Behörden sowie den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zu. 
Damit steht auch Lehrerinnen und Lehrern der Weg zur Anregung eines Indizierungsverfahrens unmittelbar offen.

Die Anregungsstellung bei der Bundesprüfstelle ist denkbar einfach. Der Einhaltung einer bestimmten Form oder Länge bedarf es nicht. Die Anregung kann per Post oder Fax an die Bundesprüfstelle unter o.a. Kontaktdaten gerichtet werden. Zur Anregungsstellung muss ein offizieller Briefbogen der jeweiligen Schule verwandt werden.

Anregungsberechtigte können die Indizierung eines Mediums auch schnell und einfach über ein Online-Formular anregen.

Der Gegenstand der Anregung sollte möglichst klar umrissen sein. Die eigentliche Begründung der vermuteten jugendgefährdenden Wirkung kann flexibel und mit eigenen Worten gestaltet werden. Ideal ist eine kurze Beschreibung des als problematisch erachteten Inhaltes, unter Umständen mit Zitaten oder Bildbeschreibungen angereichert. Es genügt aber ebenso, auf Anhaltspunkte zu verweisen, die sich aus einer kursorischen Überprüfung ergeben.

Hilfestellung bei der konkreten Formulierung einer Anregung bietet Ihnen das umstehende  Anregungsmuster. (Die Bundesprüfstelle ist für Fernsehprogramme und Filme bzw. Spiele, die ein FSK- bzw. USK-Kennzeichen erhalten haben, nicht zuständig. Auch hier vermitteln wir auf Wunsch selbstverständlich einen geeigneten Ansprechpartner.)

So weit möglich, ist ein Exemplar des beanstandeten Objekts (oder eine Kopie) mitzuschicken. Handelt es sich um ein Internetangebot, so genügt bereits ein E-Mail-Anhang oder die Angabe der konkreten URL.

Listenabfrage:
Das amtliche Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle ("BPjM Aktuell"), das die öffentliche Liste jugendgefährdender Medien enthält, wird Schulen, Stadtbüchereien und vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen sowie den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wenn Sie ad hoc prüfen möchten, ob ein bestimmtes Medium bereits indiziert ist, können Sie die entsprechende Anfrage an liste@bundespruefstelle.de richten. Selbstverständlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesprüfstelle jederzeit auch telefonisch unter 0228-962103-0 für Ihre Anfragen zur Verfügung.

Das Info "Anregung eines Indizierungsverfahrens auch für Schulen möglich!" steht als PDF zum download und zur weiteren Verteilung zur Verfügung (siehe rechts).