Service-Angebote
Inhaltsbereich
Abgrenzung: strafbare Handlungen, Jugendgefährdung, Recht auf freie Meinungsäußerung ein Beitrag von OStA Thomas Westerhoff
Der Jugendschutz ist einerseits ein Rechtsgut von Verfassungsrang, andererseits stehen auch dem Jugendschutz Grundrechte wie beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Kunstfreiheit gegenüber. Ferner ist das Jugendschutzrecht mit dem Strafrecht verknüpft. Die Abgrenzung der einzelnen Tatbestände ist nicht immer offensichtlich. Diesem Thema widmet sich der Aufsatz von Oberstaatsanwalt Thomas Westerhoff, der die Verknüpfungen der einzelnen Gesetze aufzeigt und anschaulich erläutert. Im Bereich der strafbaren Handlungen legt der Beitrag einen Schwerpunkt bei der Beurteilung von rechtsextremistischen Kennzeichen und Symbolen.
Der Aufsatz "Abgrenzung: strafbare Handlungen, Jugendgefährdung, Recht auf freie Meinungsäußerung" ein Beitrag von OStA Thomas Westerhoff
ist verfügbar
- als Pdf-Datei (siehe rechts)
- im BPjM-Aktuell Ausgabe 3/2006


