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10 weitere Tipps für Erziehende: Computerspiele und gesetzliche Bestimmungen
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1. Was muss ich beim Kauf eines Computerspiels beachten?
Ein für Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren ausgewähltes Computerspiel sollte in jedem Fall ein Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) tragen. Sie stellen sicher, dass Kinder und Jugendliche nur Zugang zu Spiele-Software haben, die für ihr jeweiliges Alter nicht beeinträchtigend ist. Die Altersgruppen selbst sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG § 14 Abs. 2) festgelegt.
Die in der rechten Spalte abgebildeten Sticker sind eingetragene Warenzeichen der USK und befinden sich als Alterskennzeichen auf den Produktverpackungen und in der Regel auf jedem Datenträger. Auch in einem seriösen Online-Shop wird immer auf die USK-Kennzeichen verwiesen.
Kaufen Sie nur Spiele, die für die Altersgruppe Ihres Kindes freigegeben sind.
Die von der USK vergebenen Alterskennzeichen sind bei Verkauf und Weitergabe rechtlich verbindlich. Es handelt sich nicht um pädagogische Empfehlungen.
Die Alterseinstufungen der USK zu bestimmten Computerspielen finden Sie auch auf der Homepage www.usk.de in der "Prüfdatenbank".
Die Cover von Spielen weisen daneben häufig Angaben ausländischer Alterseinstufungen auf, z. B. PEGI (Abkürzung von Pan European Game Information), ein europaweit geltendes Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele (recheckig, schwarz-weiß) oder britische Kennzeichen (rund, roter Hintergrund). Diese sind jedoch in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich unverbindlich.
2. Was können Eltern tun, wenn durch den Handel Kindern und Jugendlichen Spiele zugänglich gemacht werden, die nicht für ihre Altersstufe freigegeben sind?
Die Abgabe solcher Spiele an Kinder und Jugendliche ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Für die Kontrolle sind in den Kommunen die Zuständigkeiten unterschiedlich geregelt (z. B. Ordnungsämter, Jugendämter etc.) Auf jeden Fall sollten Sie auch das Verkaufspersonal auf den Verstoß und die eventuellen Folgen hinweisen.
3. Was ist bei nicht gekennzeichneten Spielen zu beachten?
Spiele ohne USK-Kennzeichen dürfen nur an Erwachsene, d. h. an ab 18-jährige, abgegeben werden.
- Achtung! Nicht gekennzeichnete Spiele können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bereits indiziert sein (s. Fragen 4 und 5). Diese dürfen außerdem nicht öffentlich beworben werden.
- Achtung! Neben den indizierten Spielen gibt es auch Spiele, die bundesweit beschlagnahmt sind. Es sind dies z.B. Spiele, die Gewalt besonders grausam und in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise präsentieren. Diese Spiele dürfen weder Kindern und Jugendlichen noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden. sie dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht vertrieben werden.
Auskünfte hierzu erhalten Sie unter liste@bundespruefstelle.de oder am Servicetelefon unter 0228/ 376631.
4.Was ist eine Indizierung?
Indizierung ist die Aufnahme eines Mediums in die Liste der jugendgefährdenden Medien ("Index"). Die Aufnahme wird durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) veranlasst und hat weitreichende Abgabe-, Vertriebs- und Werbebeschränkungen zur Folge.
5. Welche Rechtsfolgen hat die Indizierung?
Indizierte Computerspiele dürfen insbesondere nicht in Läden angeboten oder ausgestellt werden, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind, d. h. sie dürfen nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden. Sie dürfen auch nicht öffentlich, z.B. mit Plakaten beworben werden. Wer Kindern und Jugendlichen ein indiziertes Spiel zugänglich macht, begeht eine Straftat. Zuständig für die Überwachung und Einhaltung dieser Vorschriften sind die Strafverfolgungsbehörden.
6. Wann wird ein Computerspiel indiziert?
Ein Computerspiel wird indiziert, wenn die Gremien der Bundesprüfstelle zu der Entscheidung gelangen, dass der Inhalt des Spiels jugendgefährdend ist.
Im Bereich der Computerspiele werden Indizierungen am häufigsten ausgesprochen, wenn der Inhalt verrohend wirkt bzw. zu Gewalttätigkeiten anreizt.
Die Gewaltwirkungsforschung geht von der Annahme aus, dass es nicht ohne Auswirkung auf Kinder und Jugendliche bleiben kann, wenn ihnen Gewalt ständig als ein normales und gesellschaftlich akzeptiertes Konfliktlösungsmuster vorgeführt wird. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass häufiges Spielen solcher Computerspiele die Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen erhöht und ihre Fähigkeit, das Leiden anderer Menschen nachzuempfinden, reduziert werden kann. Neben der Medienwirkung sind natürlich auch andere Faktoren ausschlaggebend, wie soziales und familiäres Umfeld und persönliche Disposition.
7. Kann die Bundesprüfstelle Spiele indizieren, die ein Alterskennzeichen der USK tragen?
Nein. Spiele, die ein seit dem 01.04.2003 verbindliches Alterskennzeichen der USK tragen, können von der Bundesprüfstelle nicht indiziert werden. Die Alterskennzeichen der USK werden von den Obersten Landesjugendbehörden als Verwaltungsakte übernommen. Damit hat bereits eine staatliche Stelle eine Jugendgefährdung verneint.
Das Kennzeichen "keine Jugendfreigabe" besagt, dass der Inhalt des Spiels nicht jugendgefährdend, sondern lediglich jugendbeeinträchtigend ist. Jugendgefährdende Spiele dürfen von der USK nicht gekennzeichnet werden.
8. Dürfen Eltern ihren Kindern indizierte Spiele zugänglich machen?
Eltern genießen nach dem Jugendschutzgesetz das so genannte Erziehungsprivileg. D. h. die Strafvorschriften bei Verstroß der jugendschutzrechtlichen Beschränkungen finden keine Anwendung, wenn Eltern oder sonstige Personensorgeberechtigte das Medium einem Kind oder einer jugendlichen Person anbieten, überlassen oder zugänglich machen. Die enge Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern gestattet es in besonderem Maße, Medienkompetenz zu vermitteln. Zur Medienerziehung gehört auch, dass sich Eltern mit ihren Kindern über jugendgefährdende Inhalte auseinandersetzen. Dieses Privileg findet seine Grenzen, sobald Eltern durch das Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzen.
Dieses Privileg kann nicht auf andere Personen, wie ältere Geschwister, Babysitter oder andere Aufsicht führende Personen übertragen werden.
9. Was kann ich tun, wenn mein Kind im Freundeskreis Zugang zu Spielen hat, die nicht oder mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind?
Wenn Ihr minderjähriges Kind z. B. bei Freunden Computerspiele spielen darf, die nicht oder mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, ohne dass Sie Ihr Einverständnis dazu erteilt haben, sollten Sie die Eltern des Freundes oder der Freundin deutlich darauf hinweisen, dass Sie mit dieser Handlungsweise nicht einverstanden sind. Sollten Ihrem Kind trotz Ihres Hinweises weiterhin derartige Spiele zugänglich gemacht werden, so haben Sie die Möglichkeit, sich an das zuständige Ordnungsamt oder Jugendamt zu wenden.
10. Können Eltern nicht gekennzeichnete Spiele indizieren lassen?
Wenn Ihnen der Inhalt eines nicht gekennzeichneten Spiels jugendgefährdend erscheint, erkundigen Sie sich zunächst bei der Bundesprüfstelle, ob das Spiel bereits indiziert ist (liste@bundespruefstelle.de, Servicetelefon 0228/ 376631).
Privatpersonen können nicht unmittelbar die Aufnahme eines Indizierungsverfahrens bei der BPjM beantragen. Sie finden jedoch in Ihrer Nähe eine Stelle, von der aus ein Indizierungsverfahren in Gang gesetzt werden kann. Dies sind z.B. alle Jugendämter, alle anderen Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Deutscher Kinderschutzbund e. V., Deutsches Kinderhilfswerk e. V.).


