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Titelbild der Rubrik: Jugendmedienschutz: Medienerziehung

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Wird das Computerspiel insgesamt durch Mord- und Metzelszenen geprägt?

Es mag im Computerspiel Spielziele wie "Befreiung von Geiseln" oder "Verteidigung einer bedrohten Stadt" geben, die, wenn der Spieler sie erfolgreich verwirklichen will, auch die Anwendung von (virtueller) Waffengewalt beinhalten. In Folge dessen sterben ggf. auch (virtuelle) Menschen, z.B. ein Geiselnehmer oder Angreifer der Stadt. Trotzdem ist es möglich, dass diese Spiele - wenn andere jugendgefährdende Aspekte nicht vorliegen und die Gewalthandlungen eher abstrakt dargestellt werden - nicht indiziert werden. Denn neben dem bewaffneten Kampf gehören in diesen (fiktiven) Beispielfällen zur Umsetzung des Auftrages das intensive Auskundschaften verborgener Wege, ein langwieriges unauffälliges Anschleichen oder es sind neben gewaltsamen auch gewaltlose Konfliktlösungsmöglichkeiten eingebaut. Oder aber der Aufbau eines effektiven Verteidigungswalles und die Versorgung der belagerten Stadt ist ein wesentliches Element des Spielgeschehens.

In anderen Spielen erschöpft sich die im Spiel dem Spieler abverlangte Aufgabe ganz oder weitgehend in der Tötung von (virtuellen) Menschen sowie die Vorbereitung dieser Handlungen. In diesen Fällen wird die vermeintliche Zielsetzung des Spieles (z.B. Verteidigung gegen Angriffe der Zombies) austauschbar mit der Zielsetzung "Tötung von Menschen oder menschenähnlichen Wesen". Die "Tötung von Menschen oder menschenähnlichen Wesen" wird zum Zweck und zum eigentlichen Spielinhalt. Dies aber ist unter Gesichtpunkten des Jugendschutzes als jugendgefährdend anzusehen. Spiele, die dem Spieler ausschließlich oder überwiegend die Aufgabe stellen gegen Menschen und menschenähnliche Wese brutal gewalttätig bzw. mit der Absicht des Tötens vorzugehen, sind grundsätzlich als jugendgefährdend einzustufen. Denn wenn brutale Gewalt und Tötungen virtueller Menschen reflexartig immer und immer wieder in Computerspielen eingeübt werden, besteht die Gefahr, dass die im Computerspiel eingeübte Haltung "in Fleisch und Blut" übergeht und so die Verhaltensweise in der virtuellen Welt Einfluss auf die reale Welt hat.

Eine Antwort auf die Frage, ob denn tatsächlich Tötungshandlungen und brutale Gewalt das Spiel dominieren oder ob andere, zur Distanzierung beitragende Elemente auch für das Spielgeschehen wesentlich sind, ist nicht immer einfach zu geben:

  • Ist eine bestimmte Spielaufgabe, die ohne Gewaltanwendung auszuführen ist, tatsächlich für den Spieler eine weitere Herausforderung und eine interessante und wichtige Komponente des Gesamtspieles?
  • Sind diese Spielbestandteile nur Zwischensequenzen, die vom Spieler kaum als Herausforderungen und als Unterbrechung bei der Erfüllung der gewalthaltigen Spielaufgabe wahrgenommen werden?
  • Dienen die gewaltfreien Spielbestandteile bloß der Vorbereitung von folgenden Tötungshandlungen oder sind sie eigenständige Spielelemente?

Diese und ähnliche Fragen sind für die Bewertung eines Spieles unter Jugendschutzgesichtspunkten relevant und werden von den Gremien der Bundesprüfstelle, die über das Vorliegen einer Jugendgefährdung zu entscheiden haben, eingehend geprüft.

[Computer- und Konsolenspiele: Jugendgefährdung]