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Titelbild der Rubrik: Jugendmedienschutz: Medienerziehung

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Sind Menschen, menschenähnliche Wesen oder aber andere Geschöpfe Opfer der virtuellen Gewalt?

Computerspiele, die den gezielten und/oder schnellen Abschuss von Gegnern als Spielaufgabe haben, werden Shooter genannt. Der Spieler kann in der Ich-Perspektive (Ego-Shooter) oder mittels einer von ihm gesteuerten dritten Person (Third-Person-Shooter) agieren. Für die Beurteilung von Shootern ist unter Jugendschutzgesichtspunkten relevant, wer Opfer des gewalttätigen Handelns ist. Sind es fiktive, aus der Mythologie entlehnte Wesen, Aliens, bedrohliche Schlangen, Dinosaurier oder sind es Menschen und menschenähnliche Wesen, die zu töten sind? Wenn die in modernen Shootern die zu eliminierenden virtuellen Objekte menschliche oder humanoide Figuren ist die Darstellung des Tötungsvorganges häufig sehr realistisch (vgl. Beispiel).

Je realistischer aber die Opfer als Menschen dargestellt sind, je wirklichkeitsnäher ein Verletzungs- oder Sterbevorgang eines menschlichen Opfers dargestellt ist, desto problematischer ist dies unter Jugendschutzgesichtspunkten. Das gewohnheitsmäßige, d.h. durch den Spielverlauf regelmäßig abverlangte Töten von realistisch dargestellten Menschen, ist also unter Berücksichtigung der möglichen Wirkung auf den jugendlichen Nutzer und des gesellschaftlichen Wertes "Achtung von Menschenleben" grundsätzlich als jugendgefährdend anzusehen.

In vielen Ego-Shootern sind es nicht Menschen, die getötet werden sollen, sondern Klonkrieger, Replikanten, Zombies oder menschenähnliche Außerirdische. Vom Aussehen und von ihren Verhaltensweisen sind diese Wesen Menschen sehr ähnlich, vielfach überhaupt nicht von Menschen zu unterscheiden. Allein dies lässt die Frage aufkommen, ob von dem Spieler die fiktive, zum Teil nur in einer Anfangssequenz vollzogene Definition des Gegners als ein (irgendwie) nicht-(ganz)-menschliches Wesen in der Wahrnehmung vollzogen wird.

Es gibt aber noch einen anderen Grund, warum es ausgesprochen problematisch wäre, wenn Jugendschützer oder Eltern das Töten von (virtuellen) Replikanten anders bewerten würden als das Töten von (virtuellen) Menschen: Die Tatsache, dass die Gegner nicht in unserem Sinne Menschen sind, dient in einem entsprechenden Computerspiel in aller Regel als Legitimation sowohl für den Konflikt (Bedrohung durch Replikanten, Zombies etc.) als auch als Legitimation für das ungehemmte Töten. Genau diese Mechanismen sind aber auch bei realen Kriegs- und Vernichtungsaktionen zu beobachten. Dem Feind wird als Heide, Ungläubiger, Parasit, Untermensch etc. das vollwertige Menschsein abgesprochen und damit sowohl der Konflikt selber als auch die Vernichtung des Gegners legitimiert.

In den gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz sind so denn auch virtuelle menschenähnliche Wesen virtuellen Menschen gleichgestellt. Es gibt Computerspiele, in denen die Spielaufgabe von dem Spieler verlangt, als gefährlich beschriebene Tiere oder tierähnliche Monster zu jagen und zu töten. Dieses Töten von virtuellen Tieren gilt entsprechend des sich von Menschen unterscheidenden normativen Schutzes von Tieren eher als unproblematisch und in der Regel nicht als jugendgefährdend.

Doch aus Sicht des Jugendmedienschutzes kann eine Aufgabenstellung, die die sinnlose und selbstzweckhafte Tötung von Tieren verlangt, die verrohende Wirkung eines Spieles verstärken. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Tötungsvorgänge brutal und detailreich inszeniert werden.

[Computer- und Konsolenspiele: Jugendgefährdung]