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Inhaltsbereich
Jugendgefährdung: Lesemedien & Hörmedien
Die Gründungsbezeichnung "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" (1954-2004) benennt das Leitmedium der Indizierungsarbeit im Sinne des Jugendmedienschutzes . Wenn auch ständig neue Medien hinzukommen, sind Druckwerke immer noch Träger jedweden jugendgefährdenden Inhalts. Insgesamt nimmt jedoch ihre Bedeutung in der Indizierungsarbeit kontinuierlich ab.
Musik ist eine Abfolge von Tönen, Musik ist grundsätzlich unpolitisch. Aber Musik hat insbesondere für Jugendliche eine wichtige Funktion des Mood managing, der Unterstützung der eigenen Gefühle durch Musik. Menschen entwickeln für verschiedene Stimmungen sehr unterschiedliche musikalische Bewältigungsstrategien. Dadurch wird die Musik aber interessant und anfällig für politische Vereinnahmung und zum Transport eines jeden und damit auch jugendgefährdenden Inhalts.
"Rechtsrock"
"Rechtsrock" - als Synonym für alle Genres - nimmt im Spektrum des Rechtsextremismus einen zentralen Platz ein. Rockkonzerte transportieren als geschickt inszenierte Verbindung von Freizeitwert, Kameradschaft und Gemeinschaftsgefühl offen oder verbrämt politische Botschaften. Das Gewand ist jugendlich und modern, die völkisch-rassistischen jugendgefährdenden Inhalte sind geblieben: Verherrlichung des Nationalsozialismus, Darstellung von Adolf Hitler und seiner Parteigenossen als Vorbilder (oder tragische Helden), Anreizen zum Rassenhass, Aufruf zu Gewalt gegen Ausländer, Juden, Andersdenkende.
Außer Jazz und klassischer Musik gibt es kein Musikgenre, das nicht von rechtsextremen Organisationen infiltriert ist und zum Transport rechtsextremistischer Inhalte benutzt wird:
- Skinhead-Bands
- NS-Black-Metal
- Hatecore
- Techno Musik
- Hip-Hop
- volkstümliche Musik
- Liedermacher
- Neofolk
"Rechtsrock" wirkt: Bestimmte, politisch eingefärbte Erkenntnis- und Verhaltensweisen gehen eine feste Verbindung mit Rockgruppen, Rocktexten und Rockmusik ein, so dass Rechtsrock alleine die emotionalen, kognitiven und aktionalen Ereignisse auslösen kann: von der Sachbeschädigung bis zur Jagd auf Ausländer.
Death Metal/Dark Metal
Death Metal als Variante des Metal behandelt meistens die Thematik des Todes und des Leidens, teilweise mit nihilistischen, satanistischen aber auch gesellschaftskritischen Themen. Indizierte Death Metal-CDs beschreiben teilweise zügellos Gewalt als eine Reaktion auf eine hoffnungslos erscheinende Welt und sind geprägt von brutalen Szenen mit gefolterten, erschlagenen oder sonst grausam zu Tode gebrachten Opfern, z.T. in Verbindung mit brutalen CD-Covergemälden.
Der Dark Metal greift Einflüsse aus dem Black Metal, dem Gothic Metal, dem Death Metal auf. Häufig spielten diese Bands vorher Musik, die sich einem der zuvor genannten Genres zuordnen lässt. In Anlehnung an den meistens düsteren Grundtenor der stilistischen Vorläufer wurde der Ausdruck "Dark-Metal" geläufig.
Hip-Hop, Porno- oder Gangsta-Rap
Porno-Rap kann desorientierend in einer Entwicklungsphase wirken, in der Jugendliche auf der Suche nach sexueller Orientierung sind. Die selbstverständliche Verbindung von Sexualität und Gewalt ist als jugendgefährdend einzustufen, insbesondere wenn eine Aufforderung zur Nachahmung erfolgt. Gleiches gilt, wenn ein Medium frauendiskriminierende Praktiken anpreist, sadistische Vorgehensweisen als luststeigernd propagiert oder es Vergewaltigung als Lusterlebnis darstellt.
Fanzine
Fanzines sind Magazine, die von Fans für Fans gemacht werden. Sie werden oft fotokopiert oder im Offsetdruck vervielfältigt. Rechtsextremistische Fanzine sind periodisch erscheinende Broschüren, die innerhalb der Skinheadszene vertrieben werden, um u.a. über musikalische Neuerscheinungen der Skinhead-Musik zu informieren, Konzerttermine anzukündigen und über Musikveranstaltungen zu berichten. Die Fanzine sind jugendgefährdend, z.B. wenn sie für indizierte CDs werben oder z.B. dazu aufrufen, die in den Texten der Skinhead-Musik propagierte Gewalt gegenüber Ausländern und Andersdenkenden in die Tat umzusetzen.
Pornozeitschriften
Publikumszeitschriften mit pornografischem Inhalt sind schwer jugendgefährdend im Sinne von § 15 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG, § 184 Abs. 1 StGB. Eine Darstellung ist pornographisch wenn sie unter Hintansetzen aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend nur auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt. Z.B.: Fotos von Paaren beim Anal-, Vaginal- und Oralverkehr, nackte Männer oder Frauen mit weit gespreizten Beinen, so dass die Vagina den Bildmittelpunkt darstellt, Bilder und Kommentare, die die abgebildeten Frauen zum bloßen auswechselbaren Sexobjekt degradieren.
Zeitschriften mit "unsittlichem" Inhalt
Zeitschriften, die zwar nicht pornografisch, deren Sexualität thematisierenden Darstellungen aber "unsittlich" sind (Unsittlichkeit) und z.B. Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution verherrlichen, die Frauen und auch Männer als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte erscheinen lassen oder aus anderen Gründen als entwürdigend erscheinen, können als jugendgefährdend indiziert werden.
(Weitere) jugendgefährdende Inhalte in Musik-Medien, Zeitschriften und Bücher
Musik-Medien, Zeitschriften und Bücher können nicht nur wegen ihres pornografischen oder "unsittlichen" Inhaltes indiziert werden, sondern auch weil andere Indizierungsgründe vorliegen:
- als jugendgefährdend einzustufende Gewaltdarstellungen
- Anreizen zum Rassenhass, Verherrlichung der NS-Ideologie,
- Diskriminierung von Menschen,
- Verherrlichung/ Verharmlosung von Drogenkonsum,
- Verherrlichung/ Verharmlosung von Alkoholmissbrauch,
- Propagierung/ Anleitung zu schwerer körperlicher Selbstschädigung (Verherrlichung von Anorexie, Anleitung zum Selbstmord).
Für alle Medien, die die Kriterien der schweren Jugendgefährdung erfüllen, gelten die gleichen Verbreitungs- und Werbeverbote wie für indizierte Medien.
Der Medienmarkt ist sehr dynamisch, so dass immer wieder neue Objekte und Inhalte auftauchen, die nicht in die oben genannten Kategorien passen und für Kinder und Jugendliche eine Gefahr darstellen können. Eine Aufzählung von Möglichkeiten, Chancen und Risiken kann daher nie vollständig sein.

