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Titelbild der Rubrik: Jugendmedienschutz: Medienerziehung

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Jugendgefährdung: Internet & Handy

Risiken der Internet-/Handynutzung
"Neue Medien" bergen neben ihren Chancen auch neue Gefahren, denen Kinder und Jugendliche sogar in ihrem – dann trügerischen – persönlichen Schutzraum der elterlichen Wohnung oder in ihrem Kinderzimmer ausgesetzt sind. Was ist privat - was ist öffentlich? Chats, Soziale Netzwerke, Blogs, SMS, MMS sind technische Möglichkeiten, das Grundbedürfnis Kommunikation zu befriedigen. Motto: Nur wer online ist, ist in. Fotos, Videos und persönliche Mitteilungen werden oft gedankenlos - ohne den Nutzerkreis aktiv einzuschränken - für alle sichtbar ins Netz gestellt.
Zu den Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen im Internet zählt auch das Cyber-Mobbing oder Cyberbullying, durch das einzelne massiv bedroht werden. In Sozialen Netzwerken, Internetforen, Newsgroups oder Gästebüchern sind Beleidigungen, Drohungen bis zur Erpressung schnell und scheinbar anonym möglich, bis zu gefälschten Profilen, die in Sozialen Netzwerken öffentlich gemacht werden. Oder es werden Bilder oder Fotomontagen, die die Opfer in peinlichen Situationen zeigen, per Handy versandt oder ins Netz gestellt. Ferner können Kinder und Jugendliche  in Chatrooms zum Opfer sexueller Übergriffe werden oder per Mail pornographisches Material zugeschickt bekommen.
Als "Happy Slapping" (Fröhliches Schlagen) wird bezeichnet, wenn wehrlose Menschen verprügelt werden, dies gefilmt und dann ins Internet gestellt wird. Ein weiteres Risiko ist gegeben, wenn Kinder und Jugendliche im Internet mit problematischen Medieninhalten konfrontiert werden. 
Siehe auch: Internet & Handy: Chancen und Risiken.

Jugendgefährdung
Nach dem Jugendschutzgesetz gelten Medieninhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, als jugendgefährdend. Die Bundesprüfstelle (BPjM) ist zuständig für die Indizierung von Medien mit jugendgefährdendem Inhalt. Die Veröffentlichung indizierter Medieninhalte auf einer allen Internetnutzern zugänglichen Website ist – wie auch die Veröffentlichung pornografischer Inhalte – unzulässig. Diese Inhalte dürfen ausschließlich Erwachsenen zugänglich gemacht werden und deshalb nur in geschlossenen Benutzergruppen angeboten werden.
Da viele Inhalte im Ausland eingestellt werden, können Kinder und Jugendliche beim freien Surfen im Internet jedoch immer wieder auch auf Inhalte stoßen, die (schwer) jugendgefährdend sind, z.B.:

  • Den Nationalsozialismus verherrlichende bzw. verharmlosende oder zum Rassenhass anreizende Internetseiten
  • Sozialethisch desorientierende Sexualdarstellungen / Pornographie
  • Verrohend wirkende Darstellungen von Gewalt, Kriegsgreuel und verletzten und verunstalteten Menschen
  • Verherrlichung/Verharmlosung von Drogen- und Alkoholmissbrauch; Propagierung/Anleitung zu schwerer körperlicher Selbstschädigung

Die für das Internet geltenden Jugendschutzbestimmungen sind im Wesentlichen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Bundesländer (JMStV) verankert. Über jugendgefährdende Internetangebote und welche Internetinhalte absolut unzulässig sind (wie zum Beispiel volksverhetzende Inhalte, Aufstachelung zum Rassenhass oder tier- und kinderpornographische Inhalte), darüber finden  Sie Informationen im Wegweiser Jugendmedienschutz: Internet. Dieser Wegweiser gibt - angeordnet nach Medienarten - einen Überblick über die Aufgaben und Tätigkeiten der verschiedenen Jugendmedienschutzinstitutionen.