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Inhalt

Pädagogik & Jugendmedienschutz

Aktiver Jugendmedienschutz durch Anregungsrecht von Schulen und Trägern der freien Jugendhilfe
Lehrende in Schulen und pädagogische Fachkräfte erleben immer wieder, dass in ihren Einrichtungen problematische, für Heranwachsende schädliche Medien ausgetauscht werden. In diesen Fällen ist die pädagogische Intervention wichtig.
Aber Schulen und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können auch einen weiteren Beitrag leisten, um der Weiterverbreitung von jugendgefährdenden Medien zu begegnen.
Jugendgefährdende Medien können indiziert und damit die öffentliche Werbung unterbunden sowie weit reichende Vertriebsbeschränkungen in Kraft gesetzt werden. Zur Aufnahme eines Indizierungsverfahrens bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist grundsätzlich ein Antrag bzw. eine Anregung einer hierzu berechtigten Stelle erforderlich. Antragsberechtigt sind unter anderem Jugendämter, Landesjugendämter, Oberste Landesjugendbehörden, das BMFSFJ sowie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).Anregungsberechtigt sind alle bisher nicht genannten Behörden sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Das Anregungsrecht steht damit auch Schulen offen. Mit der Wahrnehmung dieses Rechtes unterstützen Schulen und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe den Jugendmedienschutz.

Neue Medien in Kindergarten und Grundschule: Jugendmedienschutz und Pädagogik
Noch bevor Mädchen und Jungen in die Grundschule kommen, machen sie wichtige und für die spätere Entwicklung entscheidende Erfahrungen im Umgang mit Medien. In den Familien werden zumeist vor dem 6. Lebensjahr der Kinder die wichtigsten Regeln und Gewohnheiten entwickelt und eingeübt, die den Medienkonsum der Heranwachsenden in den folgenden Jahren prägen. Wenn auch die wichtigsten medienpädagogischen Weichen in den Familien gestellt werden, ist der Einfluss von Erziehenden und Lehrenden im Kindergarten und in der Grundschule nicht zu unterschätzen. Sie haben größere Chancen als die Kolleginnen und Kollegen in den weiterführenden Schulen, das Medienverhalten der Kinder erfolgreich und nachhaltig zu beeinflussen.
Wir greifen an dieser Stelle die Diskussion auf, ob und unter welchen Bedingungen der Einsatz neuer Medien in Kindergarten und Grundschule sinnvoll ist und informieren über den Jugendmedienschutz als gemeinsame Aufgabe und über Jugendmedienschutzbestimmungen für Computerspiele und Internet.





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