Titelbild der Rubrik: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Inhaltsbereich

Entscheidungsgremien der BPjM

weisungsfrei - sachkompetent - pluralistisch zusammengesetzt

Die Bundesprüfstelle entscheidet durch das 12er-Gremium, in Fällen offensichtlicher Jugendgefährdung durch das 3er-Gremium. Die Zusammensetzung der Spruchgremien der BPjM verbindet Fachkenntnisse und Elemente gesellschaftlicher Repräsentanz. Bei allen Entscheidungen der Gremien werden verschiedene Gruppen unserer pluralistischen Gesellschaft wirksam. Die Sitzungen der Gremien sind nicht öffentlich. Die/der Vorsitzende kann weiteren Personen die Anwesenheit gestatten.

12er-Gremium
1 Vorsitzende/r
8 Gruppenbeisitzer/innen
3 Länderbeisitzer/innen

3er-Gremium
1 Vorsitzende/r
1 Beisitzer/in aus den Gruppen 1 bis 4
1 weitere/r Beisitzer/in

Die Gruppenbeisitzerinnen und Gruppenbeisitzer kommen aus den Kreisen

  • Kunst
  • Literatur
  • Buchhandel und Verlegerschaft
  • Anbieter von Bildträgern und von Telemedien
  • Träger der freien Jugendhilfe
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Lehrerschaft und
  • Kirchen, der jüdischen Kultusgemeinden und anderer Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.