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Wegweiser Jugendmedienschutz
Jugendmedienschuzt hat die Aufgabe, Einflüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwicklungsstand der Heranwachsenden noch nicht entsprechen, von Kindern und Jugendlichen fern zu halten und diese so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Die Jugendmedienschutzinstitutionen beurteilen Medieninhalte dahingehend, ob sie jugendgefährdend oder jugendbeeinträchtigend sind. Die Entscheidungen haben zur Folge, dass bestimmte Medien Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder nur unter bestimmten Altersgruppen verbreitet bzw. zu einer bestimmten Sendezeit ausgestrahlt werden dürfen.
Die Tätigkeiten der verschiedenen Jugendmedienschutzinstitutionen basieren auf den Regelungen des Jugenschutzgesetzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder (JMStV). Nicht für jedes Medium sind die rechtlichen Bestimmungen identisch und dieselben Institutionen zuständig.
Dieser Wegweiser gibt - angeordnet nach Medienarten - einen Überblick über die Aufgaben und Tätigkeiten der verschiedenen Jugendmedienschutzinstitutionen.



